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   VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15   

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VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15 (https://dejure.org/2018,2124)
VG Bremen, Entscheidung vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 (https://dejure.org/2018,2124)
VG Bremen, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 6 K 250/15 (https://dejure.org/2018,2124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BBesG § 46
    Gewährung einer Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast; Dienstpostenwechsel; Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Topfwirtschaft; Verjährung; Verwendungszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    Nach Fortführung des Verfahrens unter dem angegebenen Aktenzeichen im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.2014 (2 C 16/13) hat das Gericht die Beklagte im März 2015 aufgefordert, binnen zwei Monaten für den jeweiligen Anspruchszeitraum und den etatisierten Behördenbereich die Anzahl der Anspruchsberechtigten und die Anzahl der besetzbaren Planstellen der entsprechenden Wertigkeit monatsweise zu benennen.

    Hierbei kann es sich auch um den bisherigen Stelleninhaber handeln (BVerwG, Urt. v. 28.04.2011 - 2 C 30/09 -, BVerwGE 139, 368-378, Rn. 13; Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, BVerwGE 150, 216-225, Rn. 12).

    Auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit ist eine Einschränkung auf der Rechtsfolgenseite gegenüber dem völligen Leerlaufen der Regelung des § 46 BBesG a.F. in Fällen der "Topfwirtschaft" vorzuziehen und ist eine teleologisch begründete Einbeziehung dieser Fälle in den Anwendungsbereich der Norm auch unter Berücksichtigung der besonderen Wortlautbindung im Besoldungs- und Versorgungsrecht möglich und geboten (BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, BVerwGE 150, 216-225; Rn. 20, juris).

    Das bedeutet in den Mangelfällen (mehr Anspruchsberechtigte als Planstellen), dass die Zulage nicht monatlich im Voraus gezahlt werden kann, weil die Höhe der Zulage nicht schon im Vormonat, sondern erst mit dem Beginn des Monats ermittelbar ist (BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13, a.a.O. Rn. 22).

    Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2014 (BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, juris) war geklärt, dass auch im Falle einer Stellenbewirtschaftung im Rahmen einer "Topfwirtschaft" grundsätzlich eine Verwendungszulage zu zahlen ist.

    Sie muss darlegen, warum der gesetzlich angenommene Normalfall (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, juris Rn. 20) einer identischen Zahl von Anspruchsberechtigten einerseits und besetzbaren Planstellen andererseits und damit einer vollen Zulagenzahlung im hiesigen Fall nicht gegeben sein soll.

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    Hierbei kann es sich auch um den bisherigen Stelleninhaber handeln (BVerwG, Urt. v. 28.04.2011 - 2 C 30/09 -, BVerwGE 139, 368-378, Rn. 13; Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, BVerwGE 150, 216-225, Rn. 12).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese von Wortlaut sowie dem Normzweck getragene Auslegung bestehen nicht (BVerwG, Urt. v. 28.04.2011 - 2 C 30/09 -, BVerwGE 139, 368-378, Rn. 24).

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt, hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "vorübergehend vertretungsweise" habe das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2008 in zwei Nichtzulassungsbeschlüssen festgestellt, dass Beamte, denen ein höherwertiger Einsatz auf Dauer zugewiesen werde, nicht vorübergehend vertretungsweise in diesem Amt eingesetzt würden und sie deshalb von einer Verwendungszulage ausgeschlossen seien (VG des Saarlandes, Urt. v. 29.08.2017 - 2 K 1045/15 -, Rn. 72, juris unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 24.09.2008 - 2 B 117.07 u. v. 23.10.2008 - 2 B 114.07).

    Diese Ansicht verkennt, dass es das Bundesverwaltungsgericht in den genannten Entscheidungen aufgrund mangelnder Darlegung ausdrücklich offengelassen hat, ob § 46 BBesG a.F. in dem Sinne verfassungskonform ausgelegt werden müsse, dass auch Beamten, denen dauerhaft höherwertige Aufgaben übertragen wurden, Zulagen zu gewähren seien (BVerwG, Beschluss vom 24.09.2008 - 2 B 117/07 -, Rn. 17, juris und Beschl. v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 -, Rn. 17, juris).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    Hingegen ist es aus Gründen der Rechtssicherheit und der Billigkeit in der Regel nicht erforderlich, dass der Anspruchsberechtigte aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 26/14 -, Rn. 47, juris).

    Das nicht notwendig schuldhafte Verhalten des Dienstherrn muss den Berechtigten veranlasst haben, verjährungshemmende Schritte zu unterlassen, sei es, weil er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, da er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen oder auch nur, weil ihm infolge eines solchen Tuns Ansprüche unbekannt geblieben sind (BVerwG, Urt. v. 15.06.2006 - 2 C 14.05 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 12 Rn. 23; Urt. v. 17.09.2015, - 2 C 26/14 -, Rn. 54, juris).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt, hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "vorübergehend vertretungsweise" habe das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2008 in zwei Nichtzulassungsbeschlüssen festgestellt, dass Beamte, denen ein höherwertiger Einsatz auf Dauer zugewiesen werde, nicht vorübergehend vertretungsweise in diesem Amt eingesetzt würden und sie deshalb von einer Verwendungszulage ausgeschlossen seien (VG des Saarlandes, Urt. v. 29.08.2017 - 2 K 1045/15 -, Rn. 72, juris unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 24.09.2008 - 2 B 117.07 u. v. 23.10.2008 - 2 B 114.07).

    Diese Ansicht verkennt, dass es das Bundesverwaltungsgericht in den genannten Entscheidungen aufgrund mangelnder Darlegung ausdrücklich offengelassen hat, ob § 46 BBesG a.F. in dem Sinne verfassungskonform ausgelegt werden müsse, dass auch Beamten, denen dauerhaft höherwertige Aufgaben übertragen wurden, Zulagen zu gewähren seien (BVerwG, Beschluss vom 24.09.2008 - 2 B 117/07 -, Rn. 17, juris und Beschl. v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 -, Rn. 17, juris).

  • VG Saarlouis, 29.08.2017 - 2 K 1045/15

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Verwendungszulage nach § 46 des

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    Das Gericht folgt insoweit nicht der vom Verwaltungsgericht des Saarlandes vertretenen Auffassung, wonach für Beamte erst ab der höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage im Jahr 2014 die Klageerhebung zumutbar gewesen sei und die Verjährungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt begonnen habe (VG des Saarlandes, Urt. v. 29.08.2017 - 2 K 1045/15 -, Rn. 66, juris).

    Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt, hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "vorübergehend vertretungsweise" habe das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2008 in zwei Nichtzulassungsbeschlüssen festgestellt, dass Beamte, denen ein höherwertiger Einsatz auf Dauer zugewiesen werde, nicht vorübergehend vertretungsweise in diesem Amt eingesetzt würden und sie deshalb von einer Verwendungszulage ausgeschlossen seien (VG des Saarlandes, Urt. v. 29.08.2017 - 2 K 1045/15 -, Rn. 72, juris unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 24.09.2008 - 2 B 117.07 u. v. 23.10.2008 - 2 B 114.07).

  • VG Magdeburg, 16.02.2017 - 8 A 423/16

    Besoldung; Verwendungszulage für höherwertiges Amt; Mitwirkungspflicht der

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    - 13 - Schließlich waren auch keine weiteren Ermittlungen über die bereits erfolgten Nachfragen hinaus anzustellen (im Ergebnis ebenso VG Magdeburg, Urt. v. 16.02.2017 - 8 A 423/16, juris).

    Vielmehr kann das Gericht je nach den Umständen des Falles aus dem Verhalten eines Beteiligten, der es unterlässt, seinen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre, auch negative Schlüsse für ihn ziehen (Kopp/Schenke, VwGO, § 86 Rn. 11 ff.; VG Magdeburg, Urt. v. 16.02.2017 - 8 A 423/16 -, Rn. 15, juris).

  • VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    Allein das Vorliegen einer "Topfwirtschaft" rechtfertigt diese Annahme noch nicht (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

    Ein einzelner Beamter kann grundsätzlich keine Aussagen zu inneren Verwaltungsvorgängen machen, zu denen die Frage des Verhältnisses von freien Planstellen und höherwertig eingesetzten anspruchsberechtigten Beamten und damit des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gehört (vgl. auch VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 44.10

    Anspruch auf Zahlung von Zuschüssen zu den eigenen Dienstbezügen unter

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    Insoweit ist allerdings zu beachten, dass nach der höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 23.1.2007 - XI ZR 44.06, Rn. 19 ff., juris; BVerwG, Beschl. v. 20.12.2010 - BVerwG 2 B 44.10, Rn. 7, juris) sich auch in den Übergangsfällen der Fristbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB n. F. richtet, mithin unter Einbeziehung des subjektiven Elements des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  • OVG Sachsen, 22.02.2017 - 2 A 495/15

    Verjährungsbeginn; Unsichere oder zweifelhafte Rechtslage

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15
    Es ging vorliegend vielmehr um die Auslegung eines einfachgesetzlichen Tatbestandsmerkmals, somit um eine klar abgegrenzte Rechtsfrage, die bei divergierender Rechtsprechung regelmäßig durch das Bundesverwaltungsgericht zu - 17 - entscheiden ist (Sächsisches OVG, Beschl. v. 22.02 2017 - 2 A 495/15 -, Rn. 9, juris).
  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96

    Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 5 LA 84/13

    Geltung der (kenntnisabhängigen) Regelverjährung der §§ 195, 199 I BGB für

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13

    Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der

  • VG Münster, 07.07.2016 - 4 K 1085/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage wegen einer

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10

    Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines

  • BVerwG, 29.12.2014 - 2 B 110.13

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; haushaltsrechtliche

  • OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17

    Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei rechtswidriger

    Entgegen dem Beklagtenvorbringen kann dem Kläger schließlich nicht vorgehalten werden, er habe es unterlassen, zumindest während des Laufs der regelmäßigen Verjährungsfrist einen entsprechenden Antrag bei dem Beklagten zu stellen bzw. (Verpflichtungs-)Widerspruch zu erheben.(So aber VG Bremen, Urteil vom 16.1.2018 - 6 K 250/15 -, juris, Rn. 49; vgl. auch noch VG des Saarlandes, Urteil vom 5.12.2013 - 2 K 1907/11 -, juris, Rn. 40) Angesichts der aufgezeigten Situation und der detaillierten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28.4.2005 wäre ein solcher Antrag nicht zielführend gewesen; das Unterlassen der Widerspruchserhebung erschiene allenfalls vorwerfbar, wenn sich, mit Blick auf eine etwaige ablehnende Widerspruchsentscheidung, eine nachfolgende Klageerhebung als zumutbar dargestellt hätte.

    d) Soweit im Übrigen das Verwaltungsgericht Bremen(Urteil vom 16.1.2018 - 6 K 250/15 -, juris, Rn. 49) in der Frage des Verjährungsbeginns für Zulagenansprüche einer Parallelentscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes(Urteil vom 29.8.2017 - 2 K 1045/15 - juris, Rn. 66) zum vorliegend angegriffenen Urteil ausdrücklich entgegen getreten ist und das von diesem zitierte Sächsische Oberverwaltungsgericht diesbezüglich eine abweichende Würdigung vertritt(Beschluss vom 22.2.2017 - 2 A 495/15 -, juris, Rn. 9; ebenso Beschluss vom 20.2.2018 - 2 A 535/16 -, juris, Rn. 20 f.; unklar VG München, Urteil vom 25.9.2012 - M 5 K 11.6195 -, juris, Rn. 18), überzeugt dies aus den vorgenannten Gründen nicht.

  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 2 LB 308/19 VG: 6 K 250/15.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Januar 2018 - 6 K 250/15 - aufzuheben, soweit die Klage abgewiesen wurde, und die 5.

  • OVG Bremen, 17.07.2020 - 2 S 183/20

    Streitwert bei Klagen auf höhere Besoldung oder Versorgung (hier:

    Das Verwaltungsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 16.01.2018 - 6 K 250/15, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 1 A 1693/19

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessensreduzierung auf Null;

    Etwas anderes folge auch nicht aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 16. Januar 2018 - 6 K 250/15 -.
  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 246/15

    Zahlung einer Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz;

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 249/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 2100/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 57/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 7.
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 1720/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
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